Offenlegung nach §26a KWG

Durch den §26a KWG sind wir, die Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt eG, verpflichtet, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über unser Eigenkapital, die eingegangenen Risiken und unsere Risikomanagementverfahren, einschließlich der nach §10 Abs. 1 Satz 2 KWG verwandten internen Modelle, der Kreditrisikominderungstechniken und der Verbriefungstransaktionen zu veröffentlichen. Im Folgenden sind die Offenlegungsberichte als Download verfügbar.